Professionelle Hilfe beim Autokauf

Unabhängiger KFZ-Meister hilft Innen, einen guten Gebrauchtwagen zu finden!

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Es ist oft schwierig, ein gutes gebrauchtes Kraftfahrzeug zu finden.

Lohnt es sich überhaupt, einen konkreten Gebrauchten zu kaufen, oder sollen Sie lieber weiter suchen?

Sind die Bremsen noch in Ordnung und läuft der Motor gut?

Ist der Gebrauchtwagen auch unfallfrei?

Die Hauptuntersuchung ist schon fast abgelaufen, - fällt der Wagen bei einer neuen Hauptuntersuchung durch?

Der Wagen hat schöne, große Räder, - aber sind sie auch eingetragen?

Vieleicht ist ein Zahnriemmenwechsel fällig?

Es gibt viele Fragen, die Sie sich vor dem Kauf stellen sollten. Ich helfe ihnen gern, diese Fragen zu beantworten. Keinesfalls sollten Sie sich bei einem Gebrauchtwagenkauf ausschließlich auf die Angaben des Verkäufers / Händlers verlassen.

Vertrauen Sie nur Fachleuten, - und das sind Kraftfahrzeugtechnikermeister.

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Leistungsübersicht

- Begleitung beim Gebrauchtwagenkauf

- Erstellung von Unfallgutachten

- PKW-Überführung

- Zulassungservice

- Kleinreparaturen

- KFZ-computergestützte Diagnostik mit Interpretation

- DPF-Freibrennen (über OBD oder konventionell)

- Aufdekung von Feuchtigkeit im Fahrzeuginnenraum

NACH ABSPRACHE STEHE ICH IHNEN AUCH AM WOCHENENDE UND AN FEIERTAGEN ZUG VERFÜGUNG!

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen KFZ-Meister-Sachsen.de

§ 1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge zwischen KFZ-Meister-Sachsen.de, An der Waldburg 14, 01816 Langenhennersdorf, Inhaber Herr Arthur Kitz, – im Weiteren Auftragnehmer –, und dem Kunden – im Weiteren Auftraggeber. Für alle mit dem Auftraggeber zukünftig abzuschließenden sowie bereits abgeschlossenen Geschäfte gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Auftragnehmer sie schriftlich bestätigt.

§ 2. Leistungen / Vertragsgegenstand

Der Auftragnehmer bietet dem Auftraggeber Beratungsleistungen, nämlich seine Erfahrungen und Kenntnisse als Kraftfahrzeugtechnikermeister sowie technische Hilfsmittel bei einem Gebrauchtwagenkauf an. Hierzu findet ein gemeinsamer Besichtigungstermin beim Händler / Verkäufer bzw. am Standort des Kraftfahrzeugs statt. Der Auftragnehmer untersucht den technischen und optischen Zustand des Fahrzeugs.

Dabei stehen dem Auftragnehmer insbesondere folgende Hilfsmittel zur Verfügung:

- Schichtdickenmessgerät,

- Diagnosegerät,

- Feuchtigkeitsmessgerät,

- Bremsflüssigkeitstester,

- Reifenprüfer,

- Multifunktionsmessgerät,

- Taschenlampe.

Nach der Untersuchung teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber seine fachliche Einschätzung bezüglich des Zustandes des Fahrzeugs mit. An Vertrags-, insbesondere Preisverhandlungen, nimmt der Auftragnehmer nicht teil, kann aber seine Preiseinschätzung sowie die vorgefundenen Mängel dem Verkäufer / Händler erläutern.

§ 3. Auftrag / Vertragsabschluss

Die Auftragserteilung bzw. der Vertragsabschluss über die Dienstleistungen des Auftragnehmers kommt durch den Auftrag (das Angebot) des Auftraggebers und die Auftragsbestätigung (die Annahme) des Auftragnehmers zustande. Der Auftraggeber kann den Vertragsabschluss von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht, bei Minderjährigen (unter 18 Jahre), oder einer Vorauszahlung abhängig machen.

§ 4. Vertragslaufzeit / Kündigung

Das Dienstverhältnis endet mit der Erfüllung der Dienstleistung.

Der Dienstvertrag kann spätestens eine Stunde vor dem geplanten Besichtigungstermin ohne Angabe von Gründen von beiden Vertragsparteien gekündigt werden. Die Kündigung unterliegt der Schriftform (auch E-Mail, WhatsApp, SMS, Telegramm etc.).

Sollte eine Kündigung später als eine Stunde vor dem geplanten Termin oder während der Erfüllung der Dienstleistung durch den Auftraggeber erfolgen, sind die dem Auftragnehmer bis dahin entstandenen Aufwendungen (insb. die Fahrtzeit und Arbeitszeitverlust), mindestens jedoch 50,00 Euro zu erstatten.

§ 5. Haftung

Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen.

Dem Auftraggeber ist bekannt, dass dem Auftragnehmer nur begrenzte technische Mittel zur Verfügung stehen. So verfügt der Auftragnehmer über keinen Abgastester, keinen Motortester, keine Hebebühne etc. Die Untersuchung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen. Das Fahrzeug wird augenscheinlich oder mit Hilfe von Messmitteln auf Beschädigungen (Beulen / Kratzer / Nachlackierungen / Spaltmassen/ Motorgeräusche / Fahrwerk etc.) untersucht. Dem Auftraggeber ist bewusst, dass auch Lichtverhältnisse bzw. das Wetter manchmal nicht optimal sind.

Der Auftragnehmer schuldet lediglich seine fachliche Meinung, die Mangelfreiheit des zu besichtigenden und zu untersuchenden Fahrzeugs ist kein Bestandteil des Dienstvertrags, diese kann der Auftragnehmer auch nicht garantieren. Der Auftragnehmer begleitet den Auftraggeber nur zur Unterstützung und versucht, möglichst viele Sachen zu finden, die den Preis oder auch die Kaufentscheidung beeinflussen können. In dem Fall, dass die Mängel erst nach dem Kauf auftreten oder entdeckt werden, trägt der Auftragnehmer hierfür keine Haftung. Der mit dem Auftragnehmer abgeschlossene Dienstvertrag bedeutet keine Umlegung der gesetzlichen Gewährleistung des Verkäufers / Händlers auf den Auftragnehmer.

Schadensersatzforderungen oder Haftungsansprüche gegen den Auftragnehmer für Schäden und Folgeschäden sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern sie nicht aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

§ 6. Zahlung

Die Rechnungsstellung erfolgt unmittelbar nach der Auftragsabwicklung, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung des Auftrags. Die Rechnung wird grundsätzlich vor Ort erstellt; auf Wunsch ist eine Übersendung per E-Mail oder Post möglich.

Zahlungen sind unmittelbar nach der Auftragsbeendigung vor Ort in bar zu leisten, spätestens innerhalb von 5 Tagen nach dem Zugang der Rechnung, ohne Abzug, auf das vom Auftragnehmer genannte Konto zu zahlen. Ab Überschreitung des Zahlungszieles befindet sich der Auftraggeber in Verzug, soweit nicht die Zahlung infolge eines Umstandes unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat.

Die Zurückhaltung von Zahlungen aufgrund von Gegenansprüchen bzw. die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist nicht zulässig, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig tituliert.

Der Auftragnehmer behält sich vor, vom Auftraggeber eine Anzahlung in Höhe von 50,00 Euro bereits nach dem Zustandekommen des Dienstvertrags, d. h. noch vor dem Besichtigungstermin vor Ort, zu verlangen. Diese ist per PayPal oder Banküberweisung zu zahlen. Die Anzahlung wird mit dem später in Rechnung zu stellenden Betrag / bzw. – falls eine nicht fristgerechte Kündigung erfolgt – mit dem angefallenen Aufwendungsersatzanspruch verrechnet und dient als eine Absicherung von unseriösen Aufträgen. Bei einer fristgerechten Kündigung wird die Anzahlung erstattet.

§ 7. Preise

Die Preise sind individuell verhandelbar und hängen insbesondere von der Entfernung des Besichtigungsortes und von dem Zeitaufwand ab.

Im Umkreis von 20 km vom Stadtzentrum Dresden und bei einem Zeitaufwand bis 1,5 Stunden, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Eintreffens des Auftragnehmers am Besichtigungsort, werden 100,00 Euro (brutto) berechnet. Ab 1,5 Stunden fallen für jede angefangenen 10 Minuten 10,00 Euro (brutto) an.

Außerhalb von Dresden und Umkreis von 20 km werden die Preise individuell besprochen.

Ich bitte meine Dienstleistungen im Umkreis von maximal 150 km an.

§ 8. Datenschutz

Der Auftraggeber erlaubt dem Auftragnehmer, die im Rahmen des Dienstverhältnisses bekannt gewordenen Firmen- und / oder personenbezogenen Daten zu speichern und zur Auftragsabwicklung zu verwenden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur dann, wenn es für die Auftragsabwicklung unerlässlich ist.

§ 9. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

Sämtliche Verträge und Geschäfte zwischen dem Auftragnehmer und Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht, mit Ausnahme der Vorschriften des deutschen Rechts, die auf anderes Recht verweisen.

Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus Verträgen und Geschäften, sowie sämtliche sich zwischen den Parteien ergebenden Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder Beendigung der Geschäftsbeziehung, ist Dresden.

§ 10. Schlussbestimmungen / Wirksamkeit

Sollte einzelne der vorstehenden Bestimmungen dieser AGB nach geltendem Recht ungültig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung möglichst nahe kommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmungen gekannt hätten. Mit Erscheinen einer aktualisierten AGB verlieren ältere Versionen ihre Gültigkeit.

Meisterbetrieb der Kraftfahrzeugtechnik mit Handwerksrolleneintrag bei Handwerkskammer Dresden

Mein Name ist Arthur Kitz, ich bin 1983 geboren.



In Leipzig habe ich eine Ausbildung zum Kraftfahrzeugmechatroniker – Personenkraftwagen abgeschlossen und eine Gesellenprüfung vor der Handwerkskammer Leipzig mit Erfolg bestanden.

Danach habe ich bei einem deutschen PKW-Premiumhersteller gearbeitet, unter anderem im Bereich Nacharbeit und Qualitätssicherung, später auch als Führungskraft.

In einer Mehrmarkenwerkstatt in Leipzig war ich ein Problemlöser für alles, da ich ein geschultes Auge und ein geschultes Ohr habe.

Meine Weiterbildung zum Kraftfahrzeugtechnikermeister habe ich in Dresden gemacht und bin seitdem selbständig tätig.

Meisterbetrieb der Kraftfahrzeugtechnik mit Handwerksrolleneintrag bei Handwerkskammer Dresden

Arthur Kitz

An der Waldburg 14

01816 Langenhennersdorf

Telefon: 01774929577

E-Mail: info@meister-kitz.de

HWK-Nr: 0427625

USt-IdNr: DE334097863

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